Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

§ 161 des Aktiengesetzes verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft, jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.