Ad-hoc-MeldungenAd-hoc-Meldungen nach Art. 17 Marktmissbrauchsverordnung

Die Beiersdorf AG ist gemäß der am 3. Juli 2016 in Kraft getretenen Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, Insiderinformationen, die sie als Emittentin unmittelbar betreffen, so bald wie möglich und für die Dauer von mindestens fünf Jahren hier auf ihrer Website zu veröffentlichen. Ad-hoc-Meldungen vor dem 3. Juli 2016 wurden gemäß § 15 WpHG veröffentlicht.

08.01.2018

Vorläufige Geschäftszahlen für 2017

Die Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg, konnte nach nunmehr vorliegenden vorläufigen, noch nicht testierten Geschäftszahlen aufgrund einer sehr guten Geschäftsentwicklung in 2017 und eines deutlichen Umsatzschubs im 4. Quartal ihren Konzernumsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum um organisch 5,7 % auf 7.055 Mio. € und damit über der zuletzt veröffentlichten Prognose (4 – 5 %) steigern. Bezogen auf den Unternehmensbereich Consumer liegt das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr bei organisch 4,7 % (Umsatz von 5.798 Mio. €; zuletzt prognostiziert: rund 4 %); für den Unternehmensbereich tesa beträgt das Umsatzwachstum organisch 10,6 % (Umsatz von 1.257 Mio. €; zuletzt prognostiziert: etwa 8 %).