Beratung und Überwachung
Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung unseres Unternehmens. Zugleich überwacht er, dass die Geschäftsführung sowohl den geltenden Gesetzen als auch unserer Satzung und den Geschäftsordnungen entspricht. Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden. Er arbeitet zum Wohl der Gesellschaft eng mit dem Vorstand zusammen.
Unser Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen; die sechs Anteilseignervertreter werden nach den Vorschriften des Aktiengesetzes von der Hauptversammlung gewählt, die sechs Arbeitnehmervertreter werden nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes durch die Belegschaft gewählt.
Die Amtszeit der jetzigen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.