Die fixe Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder beträgt satzungsgemäß, neben der Erstattung ihrer Barauslagen, 85.000,– Euro. Der*die Vorsitzende des Aufsichtsrat erhält das Zweieinhalbfache und der*die stellvertretende Vorsitzende im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 1 der Satzung das Eineinhalbfache dieses Betrags. Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Präsidial-, des Prüfungs-, des Personal- und Finanzausschusses eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, für die eine erhöhte Vergütung gewährt wird, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt. Ausführlichere Angaben zur Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder sind im Anhang des Konzernabschlusses im Geschäftsbericht veröffentlicht.
Im aktuellen Geschäftsbericht wird auch die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder individualisiert veröffentlicht, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt. Die Veröffentlichung erfolgt im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichts ist.