Bewerber FAQ

  • Woran erkenne ich, ob eine Stelle, für die ich mich interessiere, schon vergeben wurde und bis wann kann ich mich noch bewerben?

    Die Stellenanzeigen werden regelmäßig aktualisiert, sodass alle ausgeschriebenen Stellen auf unserer Karriereseite noch vakant sind. 

  • Wie kann ich Näheres zum Startdatum der offenen Stelle erfahren?

    Wenn nichts Gegenteiliges in der Jobbeschreibung steht, handelt es sich bei uns in der Regel um Vakanzen, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt besetzt werden sollen.

  • Ich habe keine passende offene Position gefunden, kann ich mich initiativ bewerben?

    Initiativbewerbungen nehmen wir leider nicht an. Die Stellenausschreibungen auf unserer Homepage sind immer aktuell. Richten Sie sich einen „Job Agenten“ unter der Stellenbörse ein, der Sie per E-Mail über neue Stellen in dem Bereich informiert, für den Sie sich interessieren.

  • Kann ich mich auch schriftlich (per Post?) oder per E-Mail bewerben?

    Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online über unser Bewerbungssystem. Anderweitig eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden. 

  • Worauf muss ich achten, wenn ich mich bewerbe?

    Sie sollten einen Lebenslauf, das letzte Zeugnis Ihrer Hochschul- oder Schulausbildung sowie relevante berufliche Referenzen oder Muster (falls vorhanden) hochladen. Wenn Sie möchten, können Sie auch ein aktuelles Foto beifügen. Aber Achtung: Die Gesamtgröße aller hochgeladenen Dokumente sollte 10 MB nicht überschreiten!

  • Sollte ich meiner Bewerbung ein Anschreiben beifügen?

    Nein, in den meisten Fällen benötigen wir kein Anschreiben mehr. Falls doch, ist dies explizit in den Stellenanzeigen erwähnt.

  • Ich habe mich vorher schon einmal beworben. Kann ich mich erneut bewerben?

    Wir prüfen jedes Mal erneut, ob Ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen zum Jobprofil passen. 

  • Kann ich meine Bewerbung unterbrechen und später weiter ausfüllen?

    Sie können sich mit bei Ihrer Online-Bewerbung registrierten Daten jederzeit im System ein- und ausloggen. Sie können also später mit Ihrer Bewerbung fortfahren – die bis dahin getätigten Eingaben vor der Unterbrechung bleiben erhalten, sofern eine Zwischenspeicherung erfolgt ist.

  • Was passiert, wenn ich mein Bewerbungsprofil während einer laufenden Bewerbung ändere?

    Alle Änderungen an Ihrem Bewerbungsprofil (wie Nachname & Kontaktdaten) werden sofort wirksam und gehen auch in frühere bzw. laufende Bewerbungen ein. Alle positionsspezifischen Eingaben, sind direkt einer Bewerbung zugeordnet und bleiben bestehen.

  • Wo kann ich den aktuellen Stand meiner Bewerbung einsehen?

    Loggen Sie sich mit den bei Ihrer Registrierung angegebenen Daten im Beiersdorf Karriereportal ein. Unter Bewerbung finden Sie Ihren aktuellen Bewerbungsstand.

    Achtung Systemumstellungen! Bei Bewerbungen vor dem 01.April 2020: Verwenden Sie bitte die Anmeldedaten, die wir Ihnen nach der Registrierung bei der Bewerbung per E-Mail zugeschickt haben.

  • Wie sieht der Bewerbungsprozess bei Berufseinsteiger*innen und -erfahrenen aus und wann kann ich mit einer Rückmeldung rechnen?

    Sobald Sie Ihre Bewerbung über unser Online-Bewerbungssystem an uns geschickt haben, bekommen Sie per E-Mail eine automatische Bestätigung über den Bewerbungseingang. Unsere Recruiter*innen setzen sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung. Je nach Stelle und der benötigten Rücksprache mit dem Fachbereich kann es jedoch einige Zeit dauern. Daher haben Sie bitte Geduld und Verständnis, falls es mit der Rückmeldung eine gewisse Zeit dauert.

  • Muss ich für meine Bewerbung Online-Assessments absolvieren?

    Abhängig von der Stelle, auf die Sie sich bewerben, möchten wir Sie bitten an einem Online-Assessment teilzunehmen (z. B. Selbstbeschreibung Ihrer Persönlichkeit anhand eines Fragebogens, Bearbeiten eines Tests für analytisches Denken, etc.). Mithilfe dieser Verfahren wollen wir ein umfassendes Bild von Ihnen gewinnen und Ihnen die Möglichkeit geben, uns über Ihren CV hinaus von Ihren Qualifikationen zu überzeugen. Ihre Antworten betrachten wir dabei nie isoliert, sondern nur in Kombination mit unseren persönlichen Eindrücken aus dem gesamten Bewerbungsprozess. Mit dem Einsatz von Online-Assessments erfüllen wir die u. A. in der DIN 33430 angegebenen Qualitätsstandards der Personalauswahl, was Objektivität und Fairness im Bewerbungsprozess für Sie erhöht.

  • Wer sieht meine eingegebenen Daten und wie lange werden diese gespeichert?

    Ihre Daten können von unseren zuständigen Beiersdorf HR-Mitarbeitenden und von dem entsprechenden Fachbereich eingesehen werden.

    Ansonsten können nur Sie auf Ihre Daten zugreifen. Wenn Sie ein Profil in unserem Karriereportal anlegen, können Sie die Sichtbarkeit Ihres Profils steuern, indem Sie auswählen, ob Ihr Profil nur für das Team, das zuständig für Ihre aktuelle Bewerbung ist oder für Personalteams innerhalb der Beiersdorf Gruppe weltweit sichtbar sein soll.

    Sie können die Sichtbarkeitseinstellungen in Ihrem Bewerbungsprofil jederzeit anpassen. Wir speichern Ihre persönlichen Daten für die Dauer von 6 Monaten nach Ihrer letzten Anmeldung in Ihrem Bewerbungsprofil. Zusätzlich können Sie die Löschung Ihres Bewerbungsprofils oder die Zurücknahme Ihrer Bewerbung beantragen, indem Sie uns unter RC@Beiersdorf.com kontaktieren. Sollten Sie jedoch Ihre gesamte Registrierung gelöscht haben, müssen Sie alle relevanten Daten erneut eingeben, falls Sie sich bei Beiersdorf zu einem späteren Zeitpunkt erneut bewerben. Alle Details bezüglich unseres Datenschutzes entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung für Bewerber*innen.

  • Was passiert, wenn ich meine Bewerbung zurückziehe?

    Wenn Sie nicht mehr für eine Stelle berücksichtigt werden möchten, ziehen Sie Ihre Bewerbung bitte zurück. Sie können sich jederzeit neu bewerben.

  • Wie sieht der Bewerbungsablauf für Praktikant*innen aus?

    Sobald Sie Ihre Online-Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine automatische Bestätigung, dass wir die Bewerbung erhalten haben. Der weitere Bewerbungsprozess besteht aus einem Online-Test, einem zeitversetzten Videointerview und einem persönlichen Kennenlernen. Da viele Stellen oder Bewerbungen mehr als ein Team oder Fachbereich betreffen, prüfen wir Ihre Bewerbung auch für weitere Vakanzen. Wir bitten Sie deshalb, uns zu benachrichtigen, sollten Sie Ihre Bewerbung zurückziehen, weil Sie einen anderen Praktikumsplatz angenommen haben.

  • Was sollte ich meiner Bewerbung für ein Praktikum beifügen?

    Bitte fügen Sie Ihr Hochschulabschlusszeugnis, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ein aktuelles Transcript, einen Überblick über Ihre erworbenen Abschlüsse und alle berufs- und praktikumsrelevanten Referenzen bei.

  • Wann wird das Traineeprogramm BEYONS BORDERS ausgeschrieben?

    Wir schreiben das Programm mehrfach im Jahr aus und haben keine festen Starttermine.
    Am besten Sie richten sich einen „Job Agent“ unter der Stellenbörse dazu ein. 

  • Wie sieht der Bewerbungsprozess für das Traineeprogramm BEYOND BORDERS aus?

    Bewerber*innen durchlaufen ein mehrstufiges Auswahlverfahren. Alle Infos zum genauen Bewerbungsprozess finden Sie auf unserer Website.

  • Kann ich eine Rechtsreferendarstation bei Ihnen absolvieren?

    Ja, Sie können einen Teil der Referendariatsstation oder die Wahlstation bei uns absolvieren. Ob aktuell Einsatzmöglichkeiten bestehen, erfahren Sie bei den Praktikant*innenstellen unter dem Punkt „Recht/Lizenzen/Patente“.

  • An wen wende ich mich bei weiteren Fragen?

    Bei bewerbungsrelevanten Fragen, die nicht in unseren FAQs abgedeckt sind, wenden Sie sich gerne an folgende E-Mail-Adresse: RC@beiersdorf.com.
    Für ein Anschreiben brauchen Sie keinen Adressaten, halten Sie es in diesem Fall gerne Allgemein. 

Jobsharing FAQ

  • Was genau ist Jobsharing?

    Jobsharing kann auch als Arbeitsplatzteilung bezeichnet und verstanden werden. In diesem flexiblen Arbeitszeitmodell teilen sich zwei Arbeitnehmer*innen eine Rolle. Sie arbeiten mit Ihrer*m Tandempartner*in eng zusammen und teilen Ihre Arbeitszeiten und Aufgaben untereinander individuell ein.

  • Wo liegt der Unterschied zu einem Job in Teilzeit?

    Auch komplexe Jobs, die in Teilzeit nicht realisierbar sind, werden im Jobsharing möglich. Durch die Arbeits- und Zeiteinteilung ist es möglich, auch komplexe Aufgaben zu bewältigen und für diese gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Dadurch können selbst Führungspositionen, die in Teilzeit nur schwer denkbar sind, im Jobsharing für Sie eine Option werden.

  • Wie bewerbe ich mich im Tandem und wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

    Voraussetzung für eine Tandembewerbung ist, dass Sie die*den passende*n Tandempartner*in bereits gefunden haben und gemeinsam den Schritt Jobsharing angehen wollen. Sollten Sie eine/n Tandempartner*in suchen, würden wir Ihnen für die Suche gerne Tandemploy empfehlen. Über die Plattform haben Sie die Möglichkeit, eine*n passende*n Tandempartner*in für eine Vollzeitstelle zu finden.  
    Viele Jobsharing-Tandems entwerfen eine gemeinsame Bewerbung (einheitliches Layout, gemeinsames Deckblatt und Anschreiben), diese bringt das Potenzial des Teams auf den Punkt. Ihren individuellen Lebenslauf können Sie in die gemeinsame Bewerbung einbinden. Im Folgenden ist es unumgänglich, dass beide Partner*innen jeweils einzeln die gemeinsame Bewerbung hochladen, so dass uns zwei Bewerbungen vorliegen. WICHTIG ist, dass Sie den Namen der Tandempartner*in in Ihrem eigenen Lebenslauf vermerken. Nur so können unsere Recruiter*innen sehen, mit wem Sie sich im Tandem bewerben. Liegen beide Bewerbungen vor, beginnt der Bewerbungsprozess. Je nach Stelle kann sich der Bewerbungsprozess unterscheiden und muss vom Fachbereich und Recruiting-Team individuell abgestimmt werden. Möglich sind sowohl individuelle Interviews als auch Gespräche oder Case Studies im Tandem. Eine Stelle im Jobsharing kann nur angetreten werden, wenn beide Tandempartner*innen den Bewerbungsprozess erfolgreich gemeistert haben. 

  • Wie wird die Arbeitszeit im Tandem aufgeteilt?

    Wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten, ist in Ihrem individuellen Vertrag festgehalten. Wie Sie die Arbeitszeiten innerhalb einer Arbeitswoche aufteilen, ist Ihnen und Ihrem*Ihrer Tandempartner*in selbst überlassen. Unter dem Motto „Einer ist immer da“ ist es EMPFEHLENSWERT, dass der Stellenumfang von mindestens 100 Prozent auf die Tage Montag bis Freitag verteilt ist. Durchaus üblich ist bei Tandempartner*innen die gemeinsame Festlegung eines „Arbeitsplanes“. Darin wird miteinander vereinbart, wie beide (kurz- und mittelfristig) zusammenarbeiten wollen. Hier werden beispielsweise die Arbeitszeiten festgelegt. Der Arbeitsplan ist verbindlich für alle beteiligten Parteien: die beiden Tandempartner*innen sowie den Arbeitgeber. Ein Arbeitsplan kann – ganz pragmatisch – auch ein gemeinsamer, für Kolleg*innen und Vorgesetzte einsehbarer Kalender sein.

  • Ist Jobsharing etwas für mich?

    Jobsharing ist ein spannendes Arbeitsmodell. Sie sollten Lust auf enge Teamarbeit haben, klar kommunizieren können, loyal und zuverlässig sein. Es ist interessant für alle Menschen, die flexibel arbeiten möchten und gleichzeitig keinen typischen Teilzeitjob suchen. Zudem ist Jobsharing ein geeignetes Modell für alle, die ihren Job bei Beiersdorf gern in Teilzeit ausüben möchten und sich mit intensiver Teamarbeit wohl fühlen.

  • Ist die Stelle auf die ich mich bewerben möchte jobsharing-tauglich?

    Die meisten Stellen sind Jobsharing-tauglich. Es gibt bei Beiersdorf bereits erfolgreiche Jobsharing-Tandems in verschiedenen Fach- und Führungspositionen. Dazu zählen auch umfangreiche, komplexe und damit anspruchsvolle Aufgabenfelder. Grundsätzlich ist das wichtigste, dass Sie sich selbst vorstellen können, die von Ihnen erwarteten Aufgaben bei Beiersdorf mit Ihrem Tandempartner*in gewissenhaft und in guter Zusammenarbeit durchführen zu können.

  • Ich habe bisher kein passendes Tandem gefunden, kann ich mich dennoch im Jobsharing bewerben?

    Leider Nein! Jobsharing funktioniert nur mit dem*der passende*n Tandempartner*in an Ihrer Seite. Da nur Sie selbst entscheiden können, wer das perfekte Match für Sie ist und mit wem Sie Seite an Seite Ihren zukünftigen Job ausführen wollen, ist es essentiell wichtig den*die passende*n Partner*in bereits vor der Bewerbung im Jobsharing gefunden zu haben. Nur dann kann Ihre Bewerbung berücksichtigt werden. Sollten Sie eine*n Tandempartner*in suchen, würden wir Ihnen für die Suche gerne Tandemploy empfehlen. Über die Plattform haben Sie die Möglichkeit, eine*n passende*n Tandempartner*in für eine Vollzeitstelle zu finden.

  • An wen kann ich mich wenden, sobald ich weiß, dass ich zukünftig im Jobsharing-Modell arbeiten will?

    Beiersdorf hat sich entschieden, Jobsharing aktiv zu fördern und zu unterstützen. Wenn Sie und Ihr*e Tandempartner*in die passende Stelle auf unserer Karriere-Seite entdeckt haben, müssen Sie nur noch Ihre fertigen Bewerbungen hochladen (vergessen Sie nicht den Namen Ihres Tandems im Lebenslauf zu vermerken) und der erste Schritt in Richtung Jobsharing ist getan. Die weiteren Schritte übernehmen unsere Recruiter*innen und Sie werden von uns eine Rückmeldung erhalten.

  • Wie können „wir“ uns als Tandem Ihnen als Arbeitgeber gegenüber gut verkaufen?

    Für uns als Arbeitgeber gilt einzig das Ziel zu verfolgen, jede Stelle bei Beiersdorf mit dem perfekten Fit zu besetzen. Da spielt es keine Rolle, ob es eine Einzelbewerbung oder eine Tandembewerbung ist. Ein Nachteil kann für Sie nicht entstehen.  
    Wichtig ist es, sich als Team zu positionieren! Machen Sie uns in Ihrer Bewerbung deutlich, wieso Sie als Tandem der perfekte Fit für den Job sind. Was macht Sie als Tandem aus und inwiefern können wir als Arbeitgeber von Ihnen profitieren?

  • Wie transparent sollte / muss ich gegenüber meinem*meiner Tandempartner*in sein?

    Wie viel Transparenz bei der Zusammenarbeit nötig ist, legen die Tandempartner*innen im Vorfeld individuell fest. Manche Tandempartner*innen arbeiten sehr eng zusammen, andere besprechen nur die wichtigsten Punkte und Meilensteine. Die notwendige Transparenz hängt nicht nur von der gemeinsamen Aufgabe ab, sondern auch ganz maßgeblich von den Arbeitsweisen und Persönlichkeiten der Tandempartner*innen. Eine gewisse Transparenz liegt beim Jobsharing in der Natur der Sache und ist somit unumgänglich. In der Praxis kommunizieren die Tandempartner*innen meist regelmäßig via E-Mail, Telefon, Chat, oder Intranet-Plattformen, wie z. B. TEAMS miteinander. Außerdem gibt es stets auch persönliche Übergabe-Slots, beispielsweise dann, wenn sich Arbeitszeiten überlappen.

  • Soll / Darf ich wissen, was mein*e Tandempartner*in verdient?

    Das hängt davon ab, auf wie viel Transparenz Sie sich mit Ihrem*Ihrer Tandempartner*in geeinigt haben. Wir würden es empfehlen, dieses und auch andere, oft als sensibel empfundene Themen, so offen wie nötig und so vertraulich wie möglich zu behandeln.

  • Will ich wissen, wie der Arbeitsvertrag meines Tandempartners konkret aussieht? Will ich zusammen in Gehaltsverhandlungen gehen?

    In der Regel haben Sie und Ihr*e Tandempartner*in einzelne Teilzeitverträge, die auch individuell verhandelt werden können. Wenn Ihre Kompetenzen und Erfahrungen sehr homogen sind, kann es Sinn machen, Verträge und Gehälter gemeinsam zu verhandeln. Sind die Partner*innen (und die jeweiligen Gehaltsvorstellungen) allerdings eher heterogen, kann es sinnvoller sein, einzeln zu verhandeln. Generell sollte es in einem gut zusammenarbeitenden Tandem aber kein Problem darstellen, diesbezüglich so transparent wie nötig zu agieren. Zusätzlich zu den beiden Teilzeitverträgen gibt es noch die Möglichkeit, einen gemeinsamen Dachvertrag abzuschließen, um Themen wie Vertretungsregelungen zu klären. In der Praxis finden solche Absprachen oft aber auch nur mündlich statt und werden trotzdem sehr verbindlich eingehalten.

  • Was passiert mit meinem Job, wenn mein*e Tandempartner*in im Laufe unseres Jobsharings abspringt (private Gründe, Krankheit, Unzufriedenheit etc.)?

    Machen Sie sich um diesen Fall keine Sorgen! Sie haben einen individuellen Arbeitsvertrag und sind daher vertraglich unabhängig von Ihrem*Ihrer Tandempartner*in. In einem solchen Szenario würde man eine Lösung finden, mit der sowohl Sie als Arbeitnehmer*in als auch Beiersdorf als Arbeitgeber zufrieden sind.

  • Muss ich meine*n Tandempartner*in im Krankheitsfall vertreten?

    Eine Vertretungspflicht ist nicht rechtlich vorgeschrieben, kann aber vertraglich vereinbart werden. In der Praxis gibt es oft auch nur mündliche Absprachen bezüglich der gegenseitigen Vertretung. Dies ist eine pragmatische und meist auch funktionierende Vorgehensweise. Schließlich liegt es in beiderseitigem Interesse (bzw. im Interesse des Tandems), sich im Krankheitsfall auf eine umfassend informierte Vertretung verlassen zu können.

  • Was mache ich, wenn ich krank bin und mein*e Tandempartner*in nicht spontan einspringen kann?

    Natürlich kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass Ihr*e Tandempartner*in nicht für Sie einspringen kann. Dies kann jedoch auch bei individuell organisierten Arbeitsverhältnissen der Fall sein. Vorteil Jobsharing: 50% der Arbeit wird trotzdem erledigt!

  • Kann ich im Tandem Karriere machen?

    Bei Beiersdorf gibt es bereits einige Tandempartner*innen, die erfolgreich unterwegs sind. Da Jobsharing auch anspruchsvolle Positionen und Führungsaufgaben teilzeittauglich macht, steht die Arbeit im Tandem einer Karriere keinesfalls im Wege. Wichtig ist, dass sich die Tandempartner*innen der Entwicklungsmöglichkeiten ihrer gemeinsamen Position bewusst sind und über den inhaltlich eingeschlagenen Weg Einigkeit herrscht.

  • Ich habe noch weitere Fragen zum Thema Jobsharing, an wen kann ich mich wenden?

    Sollten Fragen von Ihnen nicht in unseren FAQs abgedeckt sein, dann können Sie sich an unsere Diversity- und Jobsharing Expertin Christina Braase (Christina.Braase@Beiersdorf.com wenden.

Technische FAQ