Ausschüsse des Aufsichtsrats

Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen statt. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte folgende sechs Ausschüsse gebildet:

Präsidialausschuss

Der Präsidialausschuss bereitet die Sitzungen und die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Er beschließt anstelle des Aufsichtsrats über Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern sowie weitere Vorstandsangelegenheiten und berät und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Darüber hinaus überprüft er die Effizienz der Tätigkeit des Aufsichtsrats und hat eine Eilentscheidungskompetenz.

Mitglieder:
Prof. Dr. Reinhard Pöllath (Vorsitzender)
Wolfgang Herz
Frédéric Pflanz
Barbara Wentzel

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über Jahres- und Konzernabschluss, den Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor. Ferner überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen. Er berät und überwacht den Vorstand in Fragen der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems.

Mitglieder:
Uta Kemmerich-Keil (Vorsitzende)
Jan Koltze
Olaf Papier
Frédéric Pflanz
Prof. Dr. Reinhard Pöllath

Finanzausschuss

Dem Finanzausschuss überwacht die Unternehmenspolitik zu Finanzen (einschließlich Finanzierungs- und Finanzanlagenstrategie), Controlling, Steuern und Versicherungen. Er entscheidet anstelle des Aufsichtsrats über die Zustimmung zu Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungen für fremde Verbindlichkeiten und Finanzanlagegeschäfte. Außerdem berät und überwacht er den Vorstand zur Compliance.

Mitglieder:
Frédéric Pflanz (Vorsitzender)
Uta Kemmerich-Keil
Jan Koltze
Olaf Papier
Prof. Dr. Reinhard Pöllath

Personalausschuss

Der Personalausschuss berät regelmäßig über die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand (einschließlich der Vergütungsstruktur). Er befasst sich mit dem Diversitätskonzept, das im Hinblick auf die Zusammensetzung des Vorstands verfolgt werden soll, und mit der Art und Weise seiner Umsetzung. Zudem unterbreitet er einen Vorschlag für die Zielgröße des Frauenanteils im Vorstand sowie eine Frist zu deren Erreichung. 

Mitglieder:
Frédéric Pflanz (Vorsitzender)
Hong Chow
Uta Kemmerich-Keil
Olaf Papier
Doris Robben
Kirstin Weiland

Nominierungsausschuss

Der gemäß Empfehlung D.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex gebildete Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertreter*innen der Anteilseigner besetzt ist, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Personen vor.

Mitglieder:
Prof. Dr. Reinhard Pöllath (Vorsitzender)
Hong Chow
Uta Kemmerich-Keil
Frédéric Pflanz

Vermittlungsausschuss

Der nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (§ 27 Abs. 3) gebildete Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht worden sein sollte.

Mitglieder:
Prof. Dr. Reinhard Pöllath (Vorsitzender)
Barbara Wentzel
Olaf Papier
Frédéric Pflanz