02.02.2024

Beiersdorf sichert lebensbedrohlich erkrankte Mitarbeitende weltweit ab

  • Hautpflegekonzern führt globale Richtlinie zur Unterstützung der Mitarbeitenden bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ein
  • Einjährige Arbeitsplatzgarantie und 100 Prozent Lohnfortzahlung
  • Weltweit einheitliche Standards sollen Lücken in den sozialen Sicherungssystemen der verschiedenen Länder schließen

Hamburg, 2. Februar 2024 – Es ist ein Moment, der alles verändert: die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit. Sie reißt Menschen aus ihrem Alltag und lässt Betroffene verzweifeln. Zur Angst um das eigene Leben kommt in einigen Ländern der Welt die Sorge um den Arbeitsplatz und damit um die finanzielle Zukunft. Beiersdorf ermöglicht seinen Mitarbeitenden, sich in einer solchen Situation ausschließlich auf das Gesundwerden zu konzentrieren. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen gibt das Unternehmen künftig seinen Beschäftigten weltweit für ein Jahr eine Arbeitsplatzgarantie und 100 Prozent Lohnfortzahlung. Diese Fürsorge ist in der neuen „Critical Illness Policy“, einer globalen Richtlinie zu lebensbedrohlichen Krankheiten, verankert.

„Das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden haben bei Beiersdorf den höchsten Stellenwert“, sagt CEO Vincent Warnery. „Eine lebensbedrohliche Erkrankung ist ein einschneidendes Erlebnis – privat wie beruflich. Niemand soll sich auf diesem Weg alleingelassen fühlen, sich Sorgen um den Arbeitsplatz, die finanzielle Stabilität oder die berufliche Entwicklung machen müssen. Ich freue mich, dass wir mit unserer globalen Critical Illness Policy diese schwierige Zeit etwas erleichtern können. So können sich unsere Mitarbeitenden vollkommen auf ihre Genesung konzentrieren.“ Fürsorge gehe bei Beiersdorf weit über die Hautpflege hinaus, so Warnery: „Sie ist tief in unserer Unternehmenskultur verwurzelt. Für uns ist sie mehr als eine Verpflichtung, sie ist ein Akt der Menschlichkeit. Dieses Selbstverständnis treibt uns an, für unsere Mitarbeitenden da zu sein. Sie können sich vertrauensvoll an uns wenden, und wir werden sie im Kampf gegen eine lebensbedrohliche Krankheit unterstützen – überall auf der Welt.“

Mitarbeitendenfürsorge: das Selbstverständnis von Beiersdorf

Beiersdorf hat mit seiner „Critical Illness Policy“ ein klares Ziel: einen einheitlichen Mindeststandard weltweit zu etablieren und bestehende Lücken in den Sozialversicherungssystemen verschiedener Länder zu schließen. Die Richtlinie gilt für definierte körperliche, lebensbedrohliche Krankheiten wie Alzheimer, Schlaganfall oder Krebs.

Krebs ist eine der größten gesundheitlichen Herausforderungen der heutigen Zeit. Deshalb stellt Beiersdorf anlässlich des Weltkrebstags am Sonntag die „Critical Illness Policy“ vor und setzt damit ein wichtiges Zeichen.

„Working with Cancer Pledge“ wird zur Richtlinie

Genau vor einem Jahr unterzeichnete Beiersdorf als erstes DAX-Unternehmen den sogenannten „Working with Cancer Pledge“ der Publicis Groupe und verpflichtete sich damit, Bewusstsein für Krebs zu schaffen und gegen Benachteiligung am Arbeitsplatz vorzugehen. Innerhalb von 12 Monaten entwickelte der Konzern aus diesem Versprechen eine konkrete, global gültige Richtlinie.

„Noch immer geben viele Betroffene am Arbeitsplatz nicht preis, dass sie lebensbedrohlich erkrankt sind“, erklärt Nicola Lafrentz, Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektorin. „Mit unserer Richtlinie zeigen wir ihnen, dass wir in schweren Zeiten und in wichtigen Momenten für sie da sind. Mit Schulungen der Führungskräfte und Aufklärungskampagnen kämpfen wir gemeinsam gegen die Stigmatisierung von lebensbedrohlichen Krankheiten am Arbeitsplatz. Ein leidenschaftlich engagiertes Team hat dieses wegweisende Projekt intensiv vorangetrieben. Ich freue mich sehr, dass wir die Richtlinie in diesem Jahr weltweit einführen werden. Damit übernehmen wir Verantwortung für unsere Mitarbeitenden und stärken unsere besondere Wir-Kultur.“

Weltweit gilt für alle Mitarbeitenden im Unternehmensbereich Consumer:

  • Arbeitsplatzsicherheit und finanzielle Stabilität: Beiersdorf sichert den erkrankten Mitarbeitenden bis zu einem Jahr nach der Diagnose den Arbeitsplatz und zahlt das volle Gehalt. Bestehende Zahlungen von Sozialversicherungen bzw. nationalen Gesundheitssystemen stockt der Konzern auf.
  • Trauerurlaub: Nach dem Verlust eines nahen Angehörigen erhalten Mitarbeitende zusätzlichen Urlaub – bis zu zehn Tage.
  • Freistellung zur Pflege von Angehörigen: Beschäftigte, die primär die Pflege von schwerstkranken Angehörigen in ihrem unmittelbaren Umfeld (z. B. Partner*in, Kinder, Eltern, Geschwister) übernehmen, erhalten im ersten Jahr nach der Diagnose eine zusätzliche Freistellung von bis zu zehn Tagen.
  • Arbeitsplatzausstattung und Wiedereingliederungshilfe: Erkrankte Mitarbeitende entwickeln gemeinsam mit Vorgesetzten und der Personalabteilung Lösungen, um den Arbeitsalltag zu erleichtern. Das können flexible Arbeitszeitmodelle oder eine spezielle Büroausstattung sein. Nach längerer Abwesenheit wird ein maßgeschneiderter Wiedereingliederungsplan erstellt, der sich an der individuellen Leistungsfähigkeit und persönlichen Verfassung der betroffenen Person orientiert.
Pressekontakt

Peter Stopfer
Head of External Affairs

Beiersdorf AG
Beiersdorfstraße 1-9
22529 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 - 4909 2001

 

Kontaktieren Sie uns