VERGÜTUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

VORSTAND

Der Aufsichtsrat erarbeitet und beschließt das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Das aktuelle Vergütungssystem wurde von der Hauptversammlung am 1. April 2021 gebilligt.

Das Vergütungssystem für den Vorstand leistet in seiner Gesamtheit sowie mit seinen einzelnen Elementen einen wesentlichen Beitrag zur Förderung und Umsetzung dieser Strategie des Unternehmens, indem es Anreize für eine nachhaltige und wertorientierte Unternehmensentwicklung setzt und die Belange der Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Umwelt und Gesellschaft (Stakeholder) berücksichtigt. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden die Vorstandsmitglieder incentiviert, die in der Strategie festgelegten Ziele zu verfolgen und zu erreichen und damit eine nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts sicherzustellen.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat bestellt, berät und überwacht den Vorstand nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle des Unternehmens und zur nachhaltigen Wertschöpfung eng zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich an der Verantwortung und dem Aufgabenbereich der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens orientiert.

Diesen Anforderungen trägt die in § 15 der Satzung geregelte Vergütung hinreichend und angemessen Rechnung, in dem sie sowohl ihrer Struktur als auch ihrer Höhe nach die konkreten Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder sowie den zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung des Amts erforderlichen Zeitaufwand berücksichtigt.

Die fixe Vergütung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder beträgt satzungsgemäß, neben der Erstattung ihrer Barauslagen, 85.000,– Euro. Der*die Vorsitzende des Aufsichtsrat erhält das Zweieinhalbfache und der*die stellvertretende Vorsitzende im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 1 der Satzung das Eineinhalbfache dieses Betrags. Darüber hinaus erhalten Mitglieder des Präsidial-, des Prüfungs-, des Personal- und Finanzausschusses eine zusätzliche Vergütung für ihre Tätigkeit in diesen Ausschüssen. Wenn ein Mitglied des Aufsichtsrats zur gleichen Zeit mehrere Ämter innehat, für die eine erhöhte Vergütung gewährt wird, erhält es nur die Vergütung für das am höchsten vergütete Amt.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht fasst die wesentlichen Elemente des von der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystems zusammen und erläutert im Einzelnen die Struktur und die Höhe der den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten und geschuldeten Vergütung. Der Vergütungsbericht wurde vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen. Der Vergütungsbericht ist auch im Geschäftsbericht veröffentlicht und wird der Hauptversammlung jährlich zur Billigung vorgelegt.