Führungsstruktur, Satzung & Geschäftsordnung des Aufsichtsrats

Als international tätige Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg unterliegt die Beiersdorf AG den Vorschriften des deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Bestimmungen der Satzung.

Mit den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat Beiersdorf eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung. Daneben steht die Hauptversammlung als Organ der Willensbildung der Aktionär*innen. Durch sie werden unsere Anteilsinhabende an grundlegenden Entscheidungen der Beiersdorf AG beteiligt. Gemeinsam sind diese drei Organe gleichermaßen den Interessen der Aktionär*innen und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.