UPDATE 26.8.2021
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am
16.8.2021 ihre bisherige Einschätzung zu aktualisiert und eine allgemeine
COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. „Angesichts der STIKO-Empfehlung
werden wir die Impfstation daher in den September hinein geöffnet lassen, um
Mitarbeitenden und Anwohner*innen die Impfung ihrer Kinder und Jugendlichen ab
12 Jahren anzubieten“, so Dr. Jörg Busam, Leitender Betriebsarzt der Beiersdorf
AG. Die Beratung und ggf. Impfung erfolgt von in Kinder- und Jugendmedizin sehr
erfahrenen Ärzt*innen in der Beiersdorf Impfstation in Kooperation mit dem
Deutschen Roten Kreuz (DRK). Verimpft
wird der Impfstoff von BioNTech/Pfizer. Es bleibt nach wie vor eine
individuelle und freiwillige Entscheidung, das Impfangebot anzunehmen. Die
Entscheidung für oder auch gegen eine Impfung sollten die
Erziehungsberechtigten gemeinsam mit den Kindern bzw. Jugendlichen treffen. Die
Beiersdorf Impfstation befindet sich in der Quickbornstraße 24 und ist noch bis
in den September hinein geöffnet.
Informationen zur Möglichkeit von Impfungen von Kindern und Jugendlichen
Die
Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 16.8.2021 ihre bisherige Einschätzung zu
aktualisiert und eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige
ausgesprochen.
Bei
Beiersdorf können daher auch
Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geimpft werden. „Entscheiden Sie in den Familien, als Eltern gemeinsam mit Ihren Kindern und Jugendlichen, ob die Impfung in Frage kommt und informieren Sie sich möglichst
umfassend, bevor Sie den Termin buchen“, empfiehlt der Leitende Betriebsarzt der
Beiersdorf AG, Dr. Jörg Busam. „In der Impfstation bieten wir auch ein
ärztliches Aufklärungsgespräch, bei dem mögliche offene Fragen besprochen
werden können. Die grundsätzliche Entscheidung für die Corona-Schutzimpfung
sollten die Familien jedoch bitte gemeinsam vor dem Termin treffen.“
Bitte beachten Sie bei der Impfung von Kindern
und Jugendlichen:
Alle sorgeberechtigten Personen müssen mit
der Impfung einverstanden sein. Beim Impftermin muss immer eine
sorgeberechtigte Person dabei sein. Ohne die Begleitung eines Sorgeberechtigten
kann keine Impfung erfolgen.