Hauptversammlung: Organ der Willensbildung der Aktionär*innen

Die Aktionär*innen nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich – in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres – statt. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung, einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen, wird ebenfalls hier veröffentlicht und kann auf Wunsch elektronisch versandt werden.

Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte stellt die Beiersdorf AG ihren Aktionär*innen eine weisungsgebundene Stimmrechtsvertretung zur Verfügung. In der Einladung zur Hauptversammlung wird erklärt, wie im Vorfeld der Hauptversammlung Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionär*innen unbenommen, sich durch einer bevollmächtigten Person ihrer Wahl vertreten zu lassen oder ihre Stimme im Wege der Briefwahl abzugeben. Darüber hinaus ermöglicht die Beiersdorf AG ihren Aktionär*innen über ein internetbasiertes Abstimmungssystem die Verfolgung der Hauptversammlung sowie Briefwahl und Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter.