Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich – in der Regel innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres – statt. Die Tagesordnung für die Hauptversammlung, einschließlich der für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen, wird ebenfalls hier veröffentlicht und kann auf Wunsch elektronisch versandt werden.
Zur Erleichterung der
persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte stellt die Beiersdorf AG ihren Aktionären
einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung. In der Einladung zur
Hauptversammlung wird erklärt, wie im Vorfeld der Hauptversammlung Weisungen
zur Stimmrechtsausübung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionären
unbenommen, sich durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu lassen
oder ihre Stimme im Wege der Briefwahl abzugeben. Darüber hinaus ermöglicht die
Beiersdorf AG ihren Aktionären über ein internetbasiertes Abstimmungssystem die
Verfolgung der Hauptversammlung sowie Briefwahl und Erteilung von
Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten
Stimmrechtsvertreter.