

Nach § 10 des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat ("Jährliches Dokument"). Zusätzlich ist das "Jährliche Dokument" bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu hinterlegen. Beiersdorf hat sich für die Veröffentlichung des "Jährlichen Dokuments" auf seiner Internetseite entschieden, um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu den entsprechenden Finanzdaten zu erleichtern.
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG anzugebenden Informationen - die nicht mehr aktuell sein müssen - für den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011:
Ad-hoc-Meldungen:
Im Geschäftsjahr 2011 sind von uns folgende Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht worden:
Directors’ Dealings
Im Geschäftsjahr 2011 sind von uns folgende Directors‘ Dealings-Meldungen veröffentlicht worden:
Veröffentlichungen über Stimmrechtsanteile an der Beiersdorf AG
Im Geschäftsjahr 2011 sind von uns keine Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht worden.
Für den Fall, dass ein hier angegebener Hyperlink nicht verfügbar oder funktionsunfähig sein sollte, halten wir die Informationen in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe für Sie bereit. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Beiersdorf AG, Investor Relations: Kontakt.
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