Corporate Governance

Allgemeines zur Führungsstruktur

Als international tätige Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg unterliegt die Beiersdorf AG den Vorschriften des deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Bestimmungen der Satzung.

 

Mit den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat Beiersdorf eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur. Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ist die Basis für eine effiziente Unternehmensleitung. Daneben steht die Hauptversammlung als Organ der Willensbildung der Aktionäre. Durch sie werden unsere Anteilseigner an grundlegenden Entscheidungen der Beiersdorf AG beteiligt. Gemeinsam sind diese drei Organe gleichermaßen den Interessen der Aktionäre und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.

 

 

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