Corporate Governance

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a WpHG (Directors' Dealings)

Seit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands eines deutschen börsennotierten Unternehmens den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der Gesellschaft bzw. von Wertpapieren mit Bezug zu diesen Aktien gemäß § 15a WpHG sowohl der Gesellschaft als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilen. Durch das am 30. Oktober 2004 in Kraft getretene Anlegerschutzverbesserungsgesetz wurde der mitteilungspflichtige Personenkreis und die Bagatellgrenze, bis zu welcher eine Mitteilung entbehrlich ist, verändert.

 

Die Beiersdorf AG veröffentlicht Mitteilungen solcher Wertpapiergeschäfte gemäß § 15a WpHG auf dieser Website.

 

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