Ad-hoc-Meldungen

Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG

Seit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist die Beiersdorf AG gemäß § 15 WpHG verpflichtet, Insiderinformationen, die sie als Emittentin unmittelbar betreffen, unverzüglich und für die Dauer von einem Monat hier auf ihrer Website zu veröffentlichen.

 

Zur Zeit liegen uns keine Meldungen vor.

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