
Ad-hoc-Meldungen nach § 15 WpHG
Seit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes am 30. Oktober 2004 ist die Beiersdorf AG gemäß § 15 WpHG verpflichtet, Insiderinformationen, die sie als Emittentin unmittelbar betreffen, unverzüglich und für die Dauer von einem Monat hier auf ihrer Website zu veröffentlichen.
Zur Zeit liegen uns keine Meldungen vor.
