

Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in einzelnen Ausschüssen statt. Der Aufsichtsrat hat aus seiner Mitte folgende vier Ausschüsse gebildet:
Der Prüfungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Billigung des Konzernabschlusses sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor. Außerdem berät und überwacht er den Vorstand im Hinblick auf die Rechnungslegung.
Mitglieder:
Prof. Dr. Eva Eberhartinger (Vorsitzende)
Dr. Andreas Albrod
Thomas Holzgreve
Prof. Dr. Reinhard Pöllath
Volker Schopnie
Der Finanzausschuss berät und überwacht den Vorstand bei Fragestellungen aus den Bereichen Risikomanagement, interne Kontrollsysteme, Compliance und Interne Revision. Außerdem überwacht er die Unternehmenspolitik in den Bereichen Finanzen, Controlling, Steuern und Versicherungen.
Mitglieder:
Thomas Holzgreve (Vorsitzender)
Dr. Andreas Albrod
Prof. Dr. Eva Eberhartinger
Prof. Dr. Reinhard Pöllath
Volker Schopnie
Der nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (§ 27 Abs. 3) gebildete Vermittlungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Bestellung von Vorstandsmitgliedern, wenn im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht worden sein sollte.
Mitglieder:
Prof. Dr. Reinhard Pöllath (Vorsitzender)
Elke Gabriel
Thomas Holzgreve
Thorsten Irtz
Der gemäß Ziffer 5.3.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex gebildete Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.
Mitglieder:
Prof. Dr. Reinhard Pöllath (Vorsitzender)
Prof. Dr. Eva Eberhartinger
Thomas Holzgreve
Dr. Dr. Christine Martel